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   SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06   

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SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06 (https://dejure.org/2010,118331)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 18.11.2010 - S 34 SO 142/06 (https://dejure.org/2010,118331)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 18. November 2010 - S 34 SO 142/06 (https://dejure.org/2010,118331)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 172/07

    Erstattungsanspruch bei Gewährung von Hilfe im Eilfall gegenüber einem

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Hinsichtlich des Zeitraums, ab welchem Leistungen gewährt werden könnten, verweist er auf eine Ent-scheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26.11.2009, Az.: L 8 SO 172/07).

    Mit seiner Auffassung, ein Eilfall im Sinne des § 25 SGB XII habe deshalb nicht vorgele-gen, weil ein Eilfall nur solange andauere, wie eine Kontaktaufnahme mit dem Sozialhilfe-träger nicht möglich ist, bezieht sich der Beklagte auf eine Entscheidung des Landesso-zialgerichts (LSG) Niedersachsen Bremen vom 26.11.2009 (Az.: L 8 SO 172/07).

    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seiner vom Beklagten benannten Entscheidung vom 26.11.2009 (Az.: L 8 SO 172/07) diesbezüglich sinngemäß die Auffassung vertreten, dass der Nothelfer fortlaufend versuchen müsse, die Hilfe des Sozialhilfeträgers zu errei-chen, sobald es möglich sei.

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 4/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - gewährte Nothilfe nach § 25 S 1 SGB XII -

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Auf die gerichtliche Verfügung vom 05.07.2010 erwidert er, zwar sei der Beklagte mit dem Bundessozialgericht (Urteil vom 09.05.2009, Az.: B 8 SO 4/08 R) der Auffassung, § 25 SGB XII könne auch bei Leistungsberechtigten, die dem Grunde nach nach dem SGB II anspruchsberechtigt sind, Anwendung finden.

    Das Bundessozialgericht (BSG) hatte in einer vergleichbaren Konstellation die Anwendbarkeit des § 25 SGB XII bejaht (Urteil vom 09.05.2009, Az.: B 8 SO 4/08 R) und ausgeführt:.

  • BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 32.89

    Erstattung von Aufwendungen des Nothelfers; Nothilfe in einem Eilfall; Nothelfer,

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Das Ergebnis entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung des § 25 SGB XII, der das Ziel verfolgt, die Hilfsbereitschaft Dritter im Interesse in Not geratener Menschen durch Gewährleistung eines leistungsfähigen Schuldners zu erhalten und zu stärken so-wie Hilfe in Fällen sicherzustellen, in denen Leistungen des Sozialhilfeträgers zu spät kä-men oder wegen Zeitablaufs ins Leere gingen (BVerwGE 91, 245, 248; 114, 326, 332).
  • BSG, 11.06.2008 - B 8 SO 45/07 B

    Einreichung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ohne

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Das Verfahren war - entgegen der vorläu-figen Einschätzung der Kammer - nicht nach § 197a SGG gerichtskostenpflichtig, weil die Klägerin als Nothelferin zu dem in § 183 S. 1 SGG genannten Personenkreis der Leis-tungsempfänger gehört und insoweit von der Pflicht zur Zahlung von Kosten befreit ist (so nunmehr: BSG, Beschluss vom 11.06.2008, Az.: B 8 SO 45/07 B).
  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Das Ergebnis entspricht auch dem Sinn und Zweck der Regelung des § 25 SGB XII, der das Ziel verfolgt, die Hilfsbereitschaft Dritter im Interesse in Not geratener Menschen durch Gewährleistung eines leistungsfähigen Schuldners zu erhalten und zu stärken so-wie Hilfe in Fällen sicherzustellen, in denen Leistungen des Sozialhilfeträgers zu spät kä-men oder wegen Zeitablaufs ins Leere gingen (BVerwGE 91, 245, 248; 114, 326, 332).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 31.78

    Sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für Hilfe in

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    "Ein Eilfall im Sinne des § 121 Satz 1 BSHG setzt vielmehr voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalls sofort geholfen werden muss und eine rechtzeitige Ein-schaltung des Sozialhilfeträgers nicht möglich ist; die Notwendigkeit sofortiger Hilfe lässt in der Regel keine Zeit, den zuständigen Sozialhilfeträger zu unterrichten und zunächst dessen Entschließung über eine Gewährung der erforderlichen Hilfe als So-zialhilfe abzuwarten (vgl. BVerwGE 59, 73, 75).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2001 - 16 A 3477/00

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die stationäre Krankenhausbehandlung;

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied in einem Verfahren unter Berufung auf die genannte Rechtsprechung des BVerwG, welcher auch das LSG Nieder-sachsen-Bremen zu folgen meint und verneinte teilweise das Vorliegen eines Eilfalls (Ur-teil vom 29.11.2001, Az.: 16 A 3477/00).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Ein Eilfall im Sinne des § 25 SGB XII liegt regelmäßig dann vor, wenn nach den Umstän-den des Einzelfalls sofort gehandelt werden muss (z.B. wegen lebensbedrohlicher Um-stände) und die vorherige Benachrichtigung und Hilfeleistung des Sozialhilfeträgers aus-geschlossen erscheint (h.M., vgl. nur LSG NRW, Urteil vom 13.09.2007, Az.: L 9 SO 8/06).
  • BVerwG, 31.05.2001 - 5 C 20.00

    Eilfall, sozialhilferechtlicher; Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den

    Auszug aus SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 142/06
    Das LSG beruft sich in seiner Entscheidung vom 26.11.2009 auf ein Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts (BVerwG) vom 31.05.2001 (Az.: 5 C 20/00).
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